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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2018 - L 7 AL 96/18 B   

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https://dejure.org/2018,86491
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2018 - L 7 AL 96/18 B (https://dejure.org/2018,86491)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.01.2018 - L 7 AL 96/18 B (https://dejure.org/2018,86491)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Januar 2018 - L 7 AL 96/18 B (https://dejure.org/2018,86491)
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  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2018 - L 7 AL 96/18
    Diese Position verkennt vor allem Sinn und Zweck der Sperrzeit nach § 159 SGB III, die beim Auflösungsvertrag in erster Linie darin besteht, einem Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entgegen zu treten, den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu Lasten der Versichertengemeinschaft herbeizuführen, die möglicherweise durch eine Kündigung des Arbeitgebers nicht oder nicht zum selben Zeitpunkt eingetreten wäre (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a AL 51/06 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 17, juris Rdnr. 39; BSG, Urteil vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 6/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 23, juris Rdnr. 29).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2018 - L 7 AL 96/18
    Da das Arbeitsverhältnis folglich unabhängig vom Verhalten der Klägerin unangreifbar zum 31. August 2016 geendet hätte, hat die Klägerin durch den Abschluss des Auflösungsvertrages vom 11. Januar 2016 nicht auf den Kündigungsschutz verzichtet und in keiner Weise das Risiko der Arbeitslosigkeit ab 1. September 2016 erhöht (so bereits zum ähnlichen Fall einer Kündigung eines küngigungsschutzrechtlich ungeschützten leitenden Angestellten: BSG, Urteil vom 17. November 2005 - B 11a/11 AL 69/04 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 11).
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 17/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Widerspruch gegen den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2018 - L 7 AL 96/18
    Die Risikoabgrenzung gegenüber den Interessen der Versichertengemeinschaft erfolgt in der Weise, dass nach der BSG-Rechtsprechung ein Aufhebungsvertrag sperrzeitrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch eine objektiv rechtmäßige Kündigung zum selben Zeitpunkt beendet hätte (BSG, Urteil vom 8. Juli 2009 - B 11 AL 17/08 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 20).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2018 - L 7 AL 96/18
    Sie beruht auf dem Grundprinzip, dass sich die Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muss, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 7 AL 14/99 R - SozR 3-4100 § 119 Nr. 17).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2018 - L 7 AL 96/18
    Diese Position verkennt vor allem Sinn und Zweck der Sperrzeit nach § 159 SGB III, die beim Auflösungsvertrag in erster Linie darin besteht, einem Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entgegen zu treten, den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu Lasten der Versichertengemeinschaft herbeizuführen, die möglicherweise durch eine Kündigung des Arbeitgebers nicht oder nicht zum selben Zeitpunkt eingetreten wäre (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2007 - B 11a AL 51/06 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 17, juris Rdnr. 39; BSG, Urteil vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 6/11 R - SozR 4-4300 § 144 Nr. 23, juris Rdnr. 29).
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